Seit 1974 war ich als Rechtsanwalt tätig für in- und ausländische Mandanten, insbesondere für Handelshäuser aus den Bereichen Chemie und Pharma.
2007 Ernennung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Mein Schwerpunkt lag in der Beratung und Vertretung von Mandanten bei der Verhandlung und dem Abschluss von internationalen Kaufverträgen sowie der Durchsetzung von Rechten aus der Erfüllung oder Nichterfüllung derartiger Verträge. Daneben war ich auf dem Gebiet des Erbrechts tätig.
Ich vertrat meine Mandanten außergerichtlich und vor den deutschen Zivilgerichten sowie vor in- und ausländischen Schiedsgerichten.
Nach mehr als 40 Jahren als Partner in zwei Hamburger Sozietäten arbeitete ich seit Anfang 2018 als Rechtsanwalt in meiner eigenen Kanzlei. In dieser Unabhängigkeit konnte ich meine große Berufserfahrung mit meiner pragmatischen, zielorientierten und kostenbewussten Arbeitsweise noch effektiver zum Vorteil meiner Mandanten einsetzen.
1964–1966:
Ausbildung zum Bankkaufmann
1966–1971:
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg
1971–1973:
Referendariat bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht
1974–2001:
Partner bei Rechtsanwälte Böhm & Waschmann in Hamburg
1977:
Promotion zum Doktor der Rechte an der Universität Hamburg
2002–2017:
Partner bei Krohn Rechtsanwälte in Hamburg
2007:
Ernennung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
2018:
Gründung meiner eigenen Kanzelei
Seit 2022
Rechtsanwalt i. R.